- Bindungsdauer
- Zeitraum, für den ein Unternehmen aufgrund irreversibel getroffener vertraglicher Vereinbarungen oder gesetzlicher Bestimmungen fest an bestimmte ⇡ Ausgaben, ⇡ Auszahlungen, ⇡ Kosten gebunden ist oder für den es Anspruch auf bestimmte ⇡ Einnahmen, ⇡ Einzahlungen, ⇡ Erlöse oder Lieferungen und Dienstleistungen (Überlassung von Nutzungspotenzialen) hat. Verlängert sich die vertragliche Bindung, wenn nicht fristgerecht gekündigt wird, automatisch um einen bestimmten Zeitraum, wird dieser Zeitraum als Bindungsintervall bezeichnet; Einnahmen und Ausgaben sowie Zahlungen, Kosten und Erlöse lassen sich in diesen Fällen nur der gesamten Dauer der Bindung oder des Bindungsintervalls eindeutig zurechnen.- In Bezug auf Unterperioden oder durch das Bindungsintervall „angeschnittene“ Perioden oder die einzelnen Nutzungen handelt es sich um Periodengemeinausgaben (-kosten, -erlöse, etc.).- Zur näheren zeitlichen Kennzeichnung sind Beginn und Ende der B. oder -intervalle bzw. die Kalenderperioden, mit denen diese identisch sind, sowie die Dispositionszeitpunkte (einschließlich Kündigung oder Optionsausübung) und die Zahlungstermine anzugeben.
Lexikon der Economics. 2013.